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   KG, 30.03.1978 - (2) Ss 54/78 (13/78)   

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https://dejure.org/1978,12876
KG, 30.03.1978 - (2) Ss 54/78 (13/78) (https://dejure.org/1978,12876)
KG, Entscheidung vom 30.03.1978 - (2) Ss 54/78 (13/78) (https://dejure.org/1978,12876)
KG, Entscheidung vom 30. März 1978 - (2) Ss 54/78 (13/78) (https://dejure.org/1978,12876)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1978, 422
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

    Demgemäß wurde eine kollektive Beleidigung u.a. anerkannt für den preußischen Richterstand (RGRspr. 1, 292), die Großgrundbesitzer mit Ausnahme etwa sozialdemokratisch gesinnter (RGSt 33, 46 [47]), die deutschen Offiziere (RG LZ 1915, 60), die deutschen Ärzte (RG JW 1932, 31, 13), die in Deutschland lebenden Juden, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen waren (BGHSt 11, 207 [208]); verneint wurde die Beleidigungsfähigkeit für "alle an der Entnazifizierung Beteiligten", die Katholiken, die Protestanten, die Akademiker (BGHSt 11, 207 [209]), "die Robenknechte von Moabit" (KG JR 1978, 422), die Polizei in ihrer Gesamtheit (OLG Düsseldorf NJW 1981, 1522).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21

    Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur "Ehe für alle"

    Da es sich weder bei Homosexuellen noch bei in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebende Kinder um eine abgrenzbare und deutlich überschaubare Gruppe handelt, schlagen entsprechende Äußerungen über die Gruppe an sich nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Angehörigen der Gruppe durch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - Az. 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92; bezogen auf Soldaten; BGH, Urteil vom 23. November 1951, Az. 2 StR 612/51; bezogen auf an aktiv an der Entnazifizierung beteiligten Personen; LG Köln, Beschluss vom 29. April 1982 - Az. 105 Qs 109/82 und 105 Qs 117/82; bezogen auf Christen; KG Berlin, Urteil vom 30. März 1978 - Az. 2 Ss 54/78; bezogen auf eine Gruppe von mehr als 200 Richtern an einem Gericht - zitiert jeweils nach Juris sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. November 2003 - Az. 1 Ss 44/03; bezogen auf Homosexuelle).
  • LG Karlsruhe, 31.05.2007 - 8 O 279/07

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung: Anspruch des Fraktionsvorsitzenden der

    So hat beispielsweise das Kammergericht Berlin in einem ähnlichen Fall entschieden, dass dann, wenn an einem Gericht mehr als 200 Richter tätig sind, die Verunglimpfung einer nicht genannten Zahl unter ihnen nicht geeignet ist, jeden dieser Richter zu verletzen (KG JR 1978, 422 f).
  • VG Berlin, 08.05.2012 - 1 L 91.12

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen

    Angesichts dessen handelt es sich hierbei nicht mehr um eine kleine, überschaubare Gruppe (vgl. auch KG, Urteil v. 30.03.1978 - (2) Ss 54/78 (13/78), JR 1978, 422, 423, für eine Gruppe von ca. 200 Richtern).
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